Anfrage
an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV
Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 13b BauGB
Am 18. Juli 2023 traf das BVerwG ein Urteil zum § 13b BauGB. Dieses hat Auswirkungen für alle im Schnellverfahren genehmigten Bauvorhaben, deren Freiflächen außerhalb von Siedlungsgebieten liegen und ohne Umweltprüfung genehmigt wurden. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist § 13b des Baugesetzbuches nicht vereinbar mit geltendem EU-Recht, wodurch Bauvorhaben, die unter Bezugnahme dieses Paragraphen genehmigt wurden und noch nicht abgeschlossen sind, in reguläre Verfahren zu überführen sind.
Daher Fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Bauvorhaben sind in den vergangenen 10 Jahren unter Einbeziehung von § 13b BauGB bewilligt worden und um welche handelt es sich?
- Wie viele dieser genehmigten Bauvorhaben in der Seestadt sind noch nicht abgeschlossen und daher aktuell von diesem Urteil betroffen?
a. Um welche Bauvorhaben handelt es sich?
b. Welche dieser Bauprojekte sind der Stadt oder (teil-)städtischen Betrieben zuzuordnen?
i. Sofern es derartige Bauprojekte gibt: Wie wird die durchschnittliche Verzögerung zeitlich eingeschätzt? - Werden betroffene Bauvorhaben automatisch in ein reguläres Verfahren überführt oder muss dies beantragt werden?
a. Sofern eine Beantragung durch den Bauträger notwendig ist: Wie liegt gegebenenfalls die Frist für die Antragsstellung? - Was wird konkret getan, um die Bauherren bei der Überführung der Bauprojekte in ein reguläres Verfahren zu unterstützen?
Bremerhaven, den 28.07.2023
Julia Tiedemann
Fraktion Bündnis Deutschland