Anfrage an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV
Folgen der Grundsteuerreform
Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, zum 01.01.2025 eine Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer vorzunehmen. Ziel der bundesweiten Reform ist die gerechtere Bewertung von Grundstücken. Das Land Bremen hatte sich mehrheitlich auf die Anwendung von Landesmesszahlen als Berechnungsgrundlage geeinigt. Zudem war in der Stadtverordnetenversammlung Konsens die Hebesätze zu der geänderten Kalkulationsbasis aufkommensneutral zu gestalten. Dies bedeutet, dass dem Haushalt in etwa das gleiche Steueraufkommen wie im Vorjahr zugeführt wird, sich die Kosten zwischen den Grundstücksbesitzern demnach lediglich verschieben. Dennoch kann es in Einzelfällen, wie auch bereits durch den Kämmerer angekündigt, zu massiven Erhöhungen in den Bescheiden kommen. Diese Ausreißer sollten gesondert betrachtet und bewertet werden.
Daher fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Widersprüche zu den Grundsteuerbescheiden 2025 sind fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen?
- Welche Kriterien sind ausschlaggebend, um einen Fall als „Ausreißer“ einzustufen und wie viele Bescheide betrifft dies?
- Welche Maßnahmen werden für derartige „Ausreißer“ vorgenommen, um eine begründete Reduzierung der Kostenbescheide vorzunehmen?
- Wie viele der aus Ziffer 1 sich ergebenen Verfahren wurden mittlerweile abschlägig beschieden?
- In wie vielen Fällen aus Ziffer 2 konnte bereits eine Einigung vorgenommen werden?
- Sind bereits juristische Verfahren seitens betroffener Eigentümer eingeleitet worden und wie viele Fälle betrifft dies?
Bremerhaven, den 18.02.2025
Julia Tiedemann
Fraktion Bündnis Deutschland