Antrag für die Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 7. November 2024
Grundwasserproblem in Wulsdorf – Taten statt Worte
Am 27.10.2016 wurde in der Stadtverordnetenversammlung ein Einwohnerantrag beschlossen, mit dem Ziel, das Grundwasser im betroffenen Gebiet um Wulsdorf zu senken. Laut Aussage des Magistrats vom 24.05.2024 hat dieser Beschluss noch Gültigkeit. Die betroffenen Anwohner sind weiterhin dem massiven Grundwasserproblem ausgesetzt. Für die Anlieger entstehen nicht nur hohe Kosten durch das notwendige Abpumpen des Grundwassers aus den Kellerräumen, sondern auch massive Wertverluste an ihrem Eigentum durch wasserbedingte Schäden. Darüber hinaus sind diese Gebäude de facto unverkäuflich, so lange das Problem des Grundwasseranstiegs nicht endgültig gelöst ist.
Kürzlich teilte die Umweltstadträtin Frau Andrea Toense den betroffenen Anwohnern schriftlich mit, dass sich aktuell Biotope im vom hohen Grundwasser betroffenen Gebiet entwickeln. Dieser Umstand könnte den o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durch die Abwägung gegenläufiger Interessen konterkarieren, zumal Biotope als Lebensräume gesetzlich zu schützen sind.
Wie aus der Magistratsantwort auf eine Anfrage der BD-Fraktion im Juli dieses Jahres hervorgeht, werden aktuell keine Messungen des Grundwasserspiegels durchgeführt. Dieses ist vor dem Hintergrund der noch nicht erfolgten Behebung des Problems nicht tragbar. Ebenso besteht die bisherige Tätigkeit des Magistrats in dieser Sache überwiegend in der Beauftragung von Gutachten, welche ebenfalls noch zu keinem geeigneten Lösungsvorschlag geführt haben. Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sieht den angestiegenen Grundwasserspiegel im Süden Bremerhavens als eines der vordringlichsten zu klärenden Probleme dieser Stadt an.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Die Messung des Grundwasserspiegels wird mit sofortiger Wirkung wieder aufgenommen.
- Es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, um festzustellen, inwieweit die Grenzen des ursprünglich prognostizierten betroffenen Gebietes als Folge für die abgestellte Wasserpumpe noch Bestand hat, zumal weitere Hausbesitzer außerhalb des berücksichtigten Areals den Wassereinbruch in ihren Kellern beklagen.
- Es wird eine Erhebung der Anzahl von gesetzlich geschützten Biotopen auf öffentlichen und privaten Grundstücken im betroffenen Gebiet vorgenommen in Verbindung mit der Fragestellung, ob für die Entstehung der Feuchtgebiete das gestiegene Grundwasser oder die Niederschläge verantwortlich zeichnen. Die Auswertung wird dem Bau- und Umweltausschuss spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung dieses Antrags vorgelegt.
- Vorsorglich der Feststellung von gesetzlich geschützten Biotopen ist die Verwaltung angehalten, Ausgleichsflächen zu eruieren und freizuhalten.
- Gutachten werden künftig nicht mehr von der Ingenieursgesellschaft Dr. Schmidt mbH durchgeführt. Die Einbindung eines anderen Unternehmens bei der Beurteilung des Problems könnte neue Ansichten und Wege aufzeigen.
- Die aktive Suche nach Unternehmern, welche bei einer Ansiedelung in das betroffene Gebiet auf eine für den Grundwasserspiegel relevante Nutzung von Grundwasser angewiesen ist, ist zu intensivieren.
- Es ist zu prüfen, inwieweit die Einrichtung von Entwässerungsgräben in dem betroffenen Gebiet zu einer Absenkung des Wasserspiels führen könnte und in welchen Bereichen diese ggf. zu errichten sind. Eine fachliche Einschätzung ist dem Bau- und Umweltausschuss spätestens vier Monate nach Beschlussfassung dieses Antrags vorzulegen.
- Es sind gezielt Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen anzusprechen, deren Fachbereiche (Ingenieurswesen, Umwelt, Recht, etc.) die Problemstellung im Rahmen eines Projektbeitrags erkennen und der Verwaltung und Politik Lösungsvorschläge erarbeiten können.
Bremerhaven, den 07.09.2024
Julia Tiedemann, Rüdiger Stark
Bündnis Deutschland