Anfrage an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV
Lässt der Magistrat den Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes im Regen stehen?
Wir fragen den Magistrat:
- Trifft es zu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes des Bürger- und Ordnungsamtes über keine Regenjacken als Dienstbekleidung verfügen und sofern ja, bestehen konkrete Überlegungen, diese als Schutz für örtlich regenreiche Zeiten kurzfristig anzuschaffen?
- Hält der Magistrat die Ausstattung mit nur einer Sommer- und nur einer Winterjacke für den Außendienst für ausreichend oder ist vorstellbar, das Kontingent der Grundausrüstung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes beim Bürger- und Ordnungsamt um jeweils eine weitere Jacke für den Sommer und Winter zu erhöhen?
- Hält der Magistrat die aktuelle jährliche Pauschale, die den Beschäftigten des Außendienstes zur Erneuerung ihrer Dienstbekleidung gewährt wird, vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostensteigerungen noch für angemessen?
Bremerhaven, den 06.03.2025
Jan Timke, Julia Tiedemann