Anfrage an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV

Neutralitätsgebot wahren – Wahlaufruf des MiRa

Am 21. Februar 2025 versandte die Geschäftsstelle des Migrationsrates (MiRa) eine E-Mail an seine Mitglieder, in der zur Teilnahme an der Bundestagswahl aufgerufen wurde. Die Adressaten wurden unter anderem aufgefordert, mit ihrer Stimmabgabe ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung der Bürger die Neutralität der Staatsorgane erfordert. Behörden dürfen daher nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Richtung auf den Wahlkampf einwirken. Staatsorgane haben allen zu dienen und müssen sich neutral verhalten. 

Ein Wahlaufruf, der sich ausschließlich gegen eine Seite des extremistischen politischen Spektrums richtet, steht dem MiRa, der dem Sozialreferat angegliedert ist, daher nicht zu. Zumal an der an der Bundestagswahl im Bundesland Bremen auch Parteien teilnehmen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wurden, unter anderem die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD).  

Daher fragen wir den Magistrat: 

1. Wie beurteilt der Magistrat den einseitigen Wahlaufruf des MiRa im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Neutralitätsgebot? 

2. Welche Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen zur Einhaltung des Neutralitätsgebotes werden Mitarbeitern der Verwaltung konkret angeboten und welche werden in Folge der hier genannten Kompetenzüberschreitung zusätzlich eingeführt?

Bremerhaven, den 22.02.2025

Julia Tiedemann