Anfrage an den Magistrat gemäß § 39 GOStV
Satzung ohne Gültigkeit – Wie geht der Magistrat mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen zu den Erschließungsbeiträgen in der Lycker Straße um
Im jahrelangen Rechtsstreit um die Erschließungsbeiträge in der Lycker Straße hat
das Verwaltungsgericht Bremen am 26. Mai 2025 (Az. 2 K 1415/23) entschieden,
dass die von der Stadt Bremerhaven angewandte Erschließungsbeitragssatzung
unwirksam ist. Eine Heilung des Problems oder eine Revision des Urteils sind nicht
ausgeschlossen, dennoch wird die derzeitige Situation Einfluss auf das
verwaltungsrechtliche Handeln und die Erhebung von Bescheiden zur Festsetzung
von Erschließungsgebühren haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wie wirkt sich die Unwirksamkeit der Satzung auf laufende oder geplante
Erschließungsmaßnahmen und deren Finanzierung aus, und mit welchen
finanziellen Mindereinnahmen muss die Stadt im laufenden Jahr rechnen?
2. Welche politischen und juristischen Schritte sind geplant, um schnellstmöglich
eine rechtssichere Neufassung der Satzung zu verabschieden, und inwieweit
wird dabei die Öffentlichkeit einbezogen?
3. Wird im Zuge einer rechtssicheren Neufassung der Satzung über eine
teilweise Abschaffung der Erschließungsgebühren nachgedacht – etwa durch
eine Erhebung nur bei Neuerschließung?
Bremerhaven, den 18.06.2025
Julia Tiedemann
Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND