Anfrage an den Magistrat gemäß § 39 GOStV

Satzung ohne Gültigkeit – Wie geht der Magistrat mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Bremen zu den Erschließungsbeiträgen in der Lycker Straße um

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Erschließungsbeiträge in der Lycker Straße hat

das Verwaltungsgericht Bremen am 26. Mai 2025 (Az. 2 K 1415/23) entschieden,

dass die von der Stadt Bremerhaven angewandte Erschließungsbeitragssatzung

unwirksam ist. Eine Heilung des Problems oder eine Revision des Urteils sind nicht

ausgeschlossen, dennoch wird die derzeitige Situation Einfluss auf das

verwaltungsrechtliche Handeln und die Erhebung von Bescheiden zur Festsetzung

von Erschließungsgebühren haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

1. Wie wirkt sich die Unwirksamkeit der Satzung auf laufende oder geplante

Erschließungsmaßnahmen und deren Finanzierung aus, und mit welchen

finanziellen Mindereinnahmen muss die Stadt im laufenden Jahr rechnen?

2. Welche politischen und juristischen Schritte sind geplant, um schnellstmöglich

eine rechtssichere Neufassung der Satzung zu verabschieden, und inwieweit

wird dabei die Öffentlichkeit einbezogen?

3. Wird im Zuge einer rechtssicheren Neufassung der Satzung über eine

teilweise Abschaffung der Erschließungsgebühren nachgedacht – etwa durch

eine Erhebung nur bei Neuerschließung?

Bremerhaven, den 18.06.2025

Julia Tiedemann

Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND