Anfrage an den Magistrat gemäß § 39 GO StVV
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen
Am 12. Februar 2025 hat das Verwaltungsgericht Bremen aufgrund einer Klage der
CDU-Fraktion in der Stadtbürgerschaft unter anderem geurteilt: „Die Behandlung der
streitgegenständlichen Vorlage im nichtöffentlichen und vertraulichen Teil der
Ausschusssitzung verletzte die Klägerin in ihrem organschaftlichen Recht auf
Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit“ (VG Bremen, 1 K 860/23).
Wir fragen daher den Magistrat:
1. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Verwaltungsgerichts auf die
Gestaltung der öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungen der
Ausschüsse in der Stadtverordnetenversammlung und wie stellt der Magistrat
zukünftig sicher, dass die Vorgaben des VG Bremen auch in Bremerhaven
umgesetzt werden?
2. Inwiefern darf davon ausgegangen werden, dass entsprechend der
Regelungen in § 31 der Stadtverfassung für die Tagesordnungen von
Ausschusssitzungen das Gebot der Öffentlichkeit eingehalten wird und wer
entscheidet nach welchen Kriterien, welche Tagesordnungspunkte dem
vertraulichen Teil von Ausschusssitzungen zugeordnet werden.
Bremerhaven, den 12.05.2025
Jan Timke, Julia Tiedemann und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND