Anfrage an den Magistrat gemäß § 39 GO StVV

Ausschluss der Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen

Am 12. Februar 2025 hat das Verwaltungsgericht Bremen aufgrund einer Klage der

CDU-Fraktion in der Stadtbürgerschaft unter anderem geurteilt: „Die Behandlung der

streitgegenständlichen Vorlage im nichtöffentlichen und vertraulichen Teil der

Ausschusssitzung verletzte die Klägerin in ihrem organschaftlichen Recht auf

Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit“ (VG Bremen, 1 K 860/23).

Wir fragen daher den Magistrat:

1. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Verwaltungsgerichts auf die

Gestaltung der öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungen der

Ausschüsse in der Stadtverordnetenversammlung und wie stellt der Magistrat

zukünftig sicher, dass die Vorgaben des VG Bremen auch in Bremerhaven

umgesetzt werden?

2. Inwiefern darf davon ausgegangen werden, dass entsprechend der

Regelungen in § 31 der Stadtverfassung für die Tagesordnungen von

Ausschusssitzungen das Gebot der Öffentlichkeit eingehalten wird und wer

entscheidet nach welchen Kriterien, welche Tagesordnungspunkte dem

vertraulichen Teil von Ausschusssitzungen zugeordnet werden.

Bremerhaven, den 12.05.2025

Jan Timke, Julia Tiedemann und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND