Anfrage an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV

Entwicklung des Karstadtareals

Wie der Nordsee-Zeitung in mehreren Artikeln zu entnehmen war, hat auch der dritte Investor seine Zusage für die Entwicklung des Karstadtgeländes zurückgezogen. Nun will die Seestadt Bremerhaven als Finanzier auftreten, wobei Oberbürgermeister Grantz bereits diverse Projekte und Maßnahmen für das Areal angekündigt hatte. Beispielsweise den Umzug der Stadtbibliothek in das neue Gebäude sowie der Bau einer Jugendherberge. Zugleich soll der Bereich des nördlichen Parkhauses des Columbus-Centers umgebaut werden. 

Die Finanzierung eines solchen Großprojektes durch die Seestadt wird den ohnehin schon Kredit unterstützten Haushalt zusätzlich belasten. In Zeiten knapper Kassen ist daher die Frage, wie die Stadt dieses Projekt zu finanzieren gedenkt und mit welchen Kosten überhaupt zu rechnen ist, essenziell. Doch hierzu schweigt der Oberbürgermeister beharrlich. 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Magistrat: 

  1. Wann und in welcher Form erlangte der Magistrat Kenntnis von der Absage des letzten Investors? 
  2. Sind sämtliche Optionen ausgeschöpft worden, einen privaten Investor zu finden?
    1. Wenn ja, was wurde bisher unternommen? 
    2. Wenn nein, weshalb wurde darauf verzichtet? 
  3. Liegen der Stadt aktuell Pläne für die Entwicklung und die Bebauung des Karstadtareals vor?
    1. Wenn ja, welcher Sachstand kann hier verzeichnet werden? 
    2. Wenn ja, auf welche Höhe beziffern sich die Gesamtkosten und welcher Teil ist von der Stadt zu tragen?
      1. Gibt es Drittmittel, welche voraussichtlich in die Kostenrechnung einfließen werden und wie beziffern diese sich? 
      2. Wenn die Gesamtkosten noch nicht genau beziffert werden können, mit welcher Schätzung rechnet der Magistrat?
  4. Zu wann wird die Machbarkeitsstudie von Gerber Achitekten GmbH erwartet und wann genau wurde die Studie in Auftrag gegeben? 
  5. Wurden in Bezug auf das Gesamtprojekt oder Teile des Projektes Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen und wie lauten die jeweiligen Ergebnisse? 
  6. Wann werden diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ggf. welchem Fachausschuss zur Beratung vorgelegt?
  7. Wie genau stellt sich die Gestaltung des nördlichen Bereichs des Parkhauses dar und wie viele Parkplätze würden entfallen? 
  8. Wie werden die künftigen Mietpreise pro Quadratmeter für das bebaute Karstadtgelände und den umgestalteten Teil am Parkhaus kalkuliert? – Bitte unterteilen nach Büro-, Einzelhandels- und Wohnraumeinheiten. 
  9. In der Nordsee-Zeitung vom 10. August 2024 ist die Rede von einer Kosteneinsparung von etwa 770.000 Euro jährlich, sollte die Stadtbibliothek vom Hanse-Carré in das noch zu bauende Gebäude umziehen.
    1. Welchen Berechnungen gehen diese Kostenreduzierungen im Detail voraus? 
  10. Oberbürgermeister Melf Grantz spricht ebenfalls von einer Jugendherberge und stellt 250 Zimmer in Bestlage in Aussicht.
    1. Kann garantiert werden, dass sich Bau und Unterhalt einer solchen Jugendherberge ohne Zuschüsse der Stadt tragen? 
    2. Wird alternativ mit einer indirekten Subventionierung wie Steuererleichterung gerechnet und wenn ja, mit welchen Subventionierungen im Detail? 
    3. Gibt es für inklusive Betriebe besondere finanzielle Leistungen oder Erleichterungen durch die Stadt? Wie würden diese aussehen und wie würden sich beziffern? 
    4. Wie schätzt der Magistrat die negativen Auswirkungen auf die Hoteliers und angemeldeten Ferienwohnungsbesitzer in der Seestadt ein, da Jugendherbergen auch gerne für Familienurlaube genutzt werden? 
    5. Jugendherbergen sind in der Regel nicht in Bestlagen angesiedelt, allenfalls ist die Innenstadt fußläufig zu erreichen. Wie begründet der Magistrat eine solche mögliche Standortwahl für Bremerhaven?
      1. Wurden alternative Standorte geprüft und wie begründet sich die Entscheidung gegen ebendiese Orte? 

 Bremerhaven, den 15.08.2024

Julia Tiedemann

Fraktion Bündnis Deutschland

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