Anfrage
an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV
Auswirkungen der Insolvenz des A & A Bauunternehmens
Wie in der Presse am 18. März berichtet, hat das Bremerhavener Bauunternehmen A & A im Februar dieses Jahres Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen arbeitet laut Medienaussagen an diversen Baustellen im Land Bremen.
In diesem Zusammenhang fragen wir den Magistrat:
- Zählt das Unternehmen A & A auch die Stadt Bremerhaven, städtische Gesellschaften und Wirtschaftsbetriebe zu seinen Kunden?
a. Wenn ja, wann ist der Stadt Bremerhaven die Insolvenz zur Kenntnis gelangt?
b. Wenn ja, wie viele Aufträge sind durch Stadt, städtische Gesellschaften und Wirtschaftsbetriebe aktuell an die benannte Firma vergeben und in welchem Auftragsstatus befinden sich diese?
c. Welche finanziellen Volumina haben die jeweiligen Aufträge und wie verteilen sich diese auf die laufenden Bauvorhaben?
d. Sind Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen für die unter Ziffer 1 genannten Aufträge erfolgt und wenn ja, in welcher Höhe?
e. Gibt es bereits Informationen, ob die Stadt Bremerhaven, die städtischen Gesellschaften und Wirtschaftsbetriebe finanzielle Schäden durch die Insolvenz des Unternehmens erleiden werden und auf welche Summe sich diese belaufen könnte? - Vorbehaltlich die Stadt Bremerhaven, die städtischen Gesellschaften oder Wirtschaftsbetriebe haben an die A & A Aufträge erteilt, um wie viele handelte es sich in den vergangenen 10 Jahren, wie hoch waren die jeweiligen Auftragssummen und wie viele Beanstandungen gab es seitens der Stadt zur Ausführung? (Bitte nach Jahren unterteilen)
- Vorbehaltlich die Stadt Bremerhaven, die städtischen Gesellschaften oder die Wirtschaftsbetriebe haben Aufträge an das Bauunternehmen A & A vergeben, wie gedenken die Auftraggeber mit diesen Umzugehen, um die Bauvorhaben möglichst innerhalb der Planzeit abzuschließen?
Bremerhaven, den 02.04.2024
Julia Tiedemann
Fraktion Bündnis Deutschland