Pressemitteilung
Bremerhaven, 27.07.2023
Bündnis Deutschland beantragt Neubildung der gewählten Ausschüsse
Tiedemann: Der Wählerwille muss durchgesetzt werden
Am 4. Juli kam die Stadtverordnetenversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung der 21. Wahlperiode zusammen. In dieser wurden auch der Jugendhilfeausschuss, der Schöffenwahlausschuss und das Wahlprüfungsgericht gewählt. Auch Bündnis Deutschland erhielt aufgrund des Wahlergebnisses in jedem der Ausschüsse mindestens einen Sitz. Sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten wurden gewählt, mit Ausnahme der Bewerber von Bündnis Deutschland. Nun beantragt die Fraktion die Neubildung der betroffenen Ausschüsse.
„Nach der Sitzung haben wir uns eingehend mit der Verfassung der Stadt beschäftigt. Demnach sind zu wählende Ausschüsse nach dem Verteilungsschlüssel d’Hondt zu besetzen, wonach wir beim Wahlprüfungsgericht und dem Wahlschöffenausschuss je einen, im Jugendhilfeausschuss sogar zwei Sitze erhalten. Die Stadtverfassung sieht eine Neubildung auf Antrag vor, wenn Ausschüsse nicht das Verhältnis der Stadtverordnetenversammlung wiedergeben. Da wir unsere Sitze nicht wahrnehmen können, sind die gebildeten Ausschüsse nicht rechtskonform, weshalb wir entsprechende Anträge auf Neubildung gestellt haben.“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Tiedemann.
„Dem kollektiven Gegenwind aus der Stadtverordnetenversammlung werden wir uns nicht beugen. Wir sind die Vertreter der Bürger Bremerhavens und wir haben damit die Verpflichtung alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Wählerwunsch durchzusetzen.“
Bremerhaven, den 27.07.2023
Julia Tiedemann
Fraktion Bündnis Deutschland