Anfrage
an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV
Mindestqualifikation bei der Ausschreibung der hauptamtlichen Stadträte
Im Zuge der zu besetzenden Stellen des hauptamtlichen Stadtrates für das Sozial-, Jugend- und Arbeitsderzernat sowie dem hauptamtlichen Stadtrat für das Gesundheits- und Umwelt-/Klimaderzernat wurden diverse Anzeigen im Internet und in Zeitungen veröffentlicht. Die Begründung zur Schaffung einer neuen Dezernentenstelle und die neue Besetzung einer dauerhaft unbesetzten Stadtratsstelle wurde mit der Wichtigkeit der zu betreuenden Dezernate wie Gesundheit und Klima begründet. Gerade in diesen beiden Bereichen sollen die hauptamtlichen Dezernenten schaffen, was die Ehrenamtlichen nicht zu bewältigen vermochten. Die ausgeschriebenen Stellen werden mit der Besoldungsgruppe 6 dem höheren Dienst zugeordnet. Der höhere Dienst setzt in der Regel ein Master oder vergleichbaren Abschluss wie ein Universitäts-Diplom oder einen Magister voraus. Dennoch finden sich in den gedruckten Anzeigen kein Hinweis auf eine schulische Qualifikation. Stattdessen wird teilweise auf die detaillierte Stellenausschreibung auf der Seite Bremerhavens hingewiesen, doch auch hier findet ein geforderter Mindestabschluss keine Erwähnung.
Vor wenigen Jahren war dieses Element der Stellenausschreibung für hauptamtliche Stadträte noch gang und gäbe.
Wir fragen den Magistrat:
- Aus welchem Grund wird auf die Nennung der akademischen Voraussetzungen bei solch wichtigen Stellen verzichtet?
Bremerhaven, den 07.08.2023
Julia Tiedemann,
Jan Timke
Fraktion Bündnis Deutschland