Anfrage an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV
Sauberkeitskonzept in der Seestadt
Immer wieder beklagen sich Einwohner dieser Stadt über mangelnde Sauberkeit. Müll und Dreck dominieren im Stadtbild. Dies ist nicht nur aus hygienischer Sicht untragbar. Auch für Touristen ist das ein unzumutbarer Zustand, zumal ein entsprechendes Urteil im Nachgang des Urlaubs im Bekanntenkreis gestreut werden dürfte. Als Urlaubsort muss es unser Ziel sein, auch den Touristen einen rundum gelungenen Aufenthalt zu gewährleisten. Sauberkeit ist dabei ein wesentlicher Faktor, welcher jede Person betrifft, die sich in der Stadt aufhält.
Wie eklatant das Problem ist, unterstreicht auch der Bericht der Nordsee-Zeitung vom 09. August 2024, in welchem die größten und auffälligsten „Schmuddelecken“ aufgeführt werden.
In diesem Zusammenhang fragen wir den Ausschuss:
- Gibt es ein Reinigungskonzept für die Stadt, welches unter anderem die Leerung von Mülleimern, Bestückung von Hundekotbeutelspendern, das Säubern von Gebäuden und Gegenständen sowie die Straßenreinigung umfasst?
- Wenn nein, wie genau wird die Sicherstellung von regelmäßigen Turnussen gewährleistet?
- Wenn ja, wann wurde dieses erstellt und wann zuletzt aktualisiert?
- Wenn ja, kann dieses Konzept dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden?
- Werden Protokolle über die geleisteten Arbeiten geführt und können diese dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden?
- Wie viele Reinigungsmaschinen stehen der Stadt zur Verfügung?
- Wie viele Stunden sind die Maschinen jeweils in der Woche in Benutzung?
- Wie viele Mitarbeiter haben die Fachkenntnis diese Maschinen zu führen und wie vielen Vollzeitstellen entspricht das?
- Wie viele Mitarbeiter sind in diesem Bereich von Langzeiterkrankungen betroffen?
- Wie wird die intensive Reinigung der Böden in der Fußgängerzone gewährleistet?
- Sieht das Fachamt weiteren Bedarf an Reinigungsmaschinen und Mitarbeitern zur Sicherstellung der Sauberkeit unserer Stadt?
- Wie viele Personen stehen dem manuellen Aufsammeln von Müll und anderen Reinigungsarbeiten zur Verfügung und reicht diese Anzahl nach Einschätzung des Fachamtes aus (bitte getrennt nach Ämtern bzw. Gesellschaften der Zugehörigkeit ausweisen)?
- Wie viele Fälle illegaler Müllentsorgung wurden in den vergangenen drei Jahren festgestellt?
- Wie oft wurde ein Verursacher ermittelt und wie summieren sich die Ordnungs- und Strafgelder?
- Wie hoch summieren sich die Gesamtkosten für die Entsorgung des illegalen Mülls für die Seestadt Bremerhaven?
- Wie oft sind in den vergangenen drei Jahren wegen mangelnder Gehweg- oder Heckenpflege Maßnahmen gegen Hauseigentümer verhängt worden?
- Wie oft hat die Stadt zwangsweise Maßnahmen vorgenommen und welche Kosten sind dabei entstanden?
- Wie gewährleiten die Wohnungsbaugesellschaften der Stadt saubere und von Gras und Laub befreite Gehwege?
- Können die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Sauberkeit gewährleistet werden?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Wenn ja, weshalb sind die Gehwege zum Beispiel in der Verdener Straße vor Gebäuden der STÄWOG nicht von Unkraut befreit, beziehungsweise werden teilweise von genervten Anwohnern gepflegt?
- Wie oft sind in den vergangenen drei Jahren Ungeziefer wie Ratten gemeldet worden?
- Wie viele Fälle wurden davon bestätigt?
- Wie oft wurden die Vorfälle auf Kosten der Verwaltung beseitigt?
- Auf welchen Betrag belaufen sich gegebenenfalls diese Kosten?
- Wie viele Fälle von Vandalismus und Sachbeschädigung sind in den vergangenen drei Jahren gemeldet worden (bitte unterteilen nach Art des Vandalismus und der Sachbeschädigung, sowie wie viele davon kommunales Eigentum betrafen)?
- Wie oft wurde ein Täter ermittelt?
- Auf welche Summe belaufen sich die Kosten zur Beseitigung von Vandalismus und Sachbeschädigung für die Stadt?
- In wie vielen Fällen sieht die Stadt von einer Beseitigung der o.g. Schäden ab und aus welchem Grund?
Bremerhaven, den 16.08.2024
Julia Tiedemann Jan Timke
Fraktion Bündnis Deutschland Bündnis Deutschland