5. Innere Sicherheit
Mit 14.800 Straftaten im Jahr 2023 gehört Bremerhaven noch immer zu den gefährlichsten Großstädten in Deutschland. Mehr als vierzig Prozent der Fälle wird nicht augeklärt. Vor allem Alltags- und Gewaltverbrechen, deren Zahl in 2023 gestiegen ist, lösen in der Bevölkerung erhebliche Besorgnis aus.
Für Bündnis Deutschland ist Sicherheit ein Grundrecht, das der Staat zu gewährleisten hat, damit die Bürger ihre Freiheitsrechte wahrnehmen können. Der Kampf gegen Kriminalität bildet deshalb einen Schwerpunkt unseres politischen Engagements. Unser Motto lautet: Null Toleranz für Rechtsbrecher! Auch bei kleineren Gesetzesverstößen muss der Staat konsequent einschreiten und die Täter rasch zur Verantwortung ziehen, damit kriminelle Karrieren erst gar nicht entstehen. Wir wollen Bremerhaven sicher machen – im Interesse aller Menschen, die rechtstreu in unserer Stadt leben!
Wir fordern deshalb:
- Der Stellenabbau bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist zu beenden. Stattdes- sen muss der Personalbestand auf 550 Polizisten aufgestockt werden. Zusätzlich sind auf den Revieren Hilfskräfte einzusetzen, um die Beamten von administrativen Aufgaben wie Schreibarbeiten zu entlasten. Wir wollen mehr Polizisten auf der Straße zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung!
- Mobile Polizeiwachen, die rasch und flexibel in Wohnquartieren mit zeitweise erhöhter Kriminalitätsbelastung eingesetzt werden können.
- Freiwillige Sicherheitswacht aus dafür geeigneten, zuverlässigen Bürgern. Die Sicherheitswacht soll die Polizei bei ausgewählten Aufgaben wie dem Objektschutz, der Aufnahme von Verkehrsunfällen sowie der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen entlasten. Außerdem sollen die Angehörigen der Sicherheitswacht als Ansprechpartner der Bevölkerung vor Ort fungieren. Bürgerstreifen erhöhen die Prä- senz des Staates in der Öffentlichkeit und tragen so zur Vermeidung von Straftaten durch Abschreckung bei.
- Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten wie der Rickmersstraße, dem Hauptbahnhof, der Alte/Neue Bürger sowie der Hafenstraße, um die Verbrechens- prävention zu stärken und die Aufklärung von Straftaten zu erleichtern.
- Konsequente Bekämpfung der Jugendkriminalität:
→ Sanktionen des Rechtsstaats gegen Minderjährige und Heranwachsende, die Straftaten begehen, müssen frühzeitig und spürbar einsetzen, um die Fort- setzung der begonnenen kriminellen Karriere zu unterbinden.
→ Geschlossenes Heim für jugendliche Intensivtäter im Land Bremen, um auf diese Delinquenten pädagogisch einzuwirken und die von dieser Personen- gruppe ausgehende Gefährdung für die Bevölkerung zu verringern.
→ Verhängung von Jugendarrest (Warnschussarrest) als Sanktionsform ergän- zend zu einer Bewährungsstrafe, insbesondere bei uneinsichtigen Wiederho- lungstätern.
→ Verzicht auf erlebnispädagogische Reisen für schwerkriminelle Jugendliche zu Lasten des Steuerzahlers
- Rasche Abschiebung ausländischer Schwerverbrecher und Mehrfachtäter in ihre Heimatstaaten, die spätestens nach dem Ende ihrer Haftzeit erfolgen muss. Soweit rechtlich möglich, sollen abgeurteilte Täter ihre in Deutschland verhängte Freiheits- strafe ganz oder teilweise im Herkunftsland verbüßen. Eine Wiedereinreise dieser Personen nach Deutschland ist auf Lebenszeit zu untersagen.
- Bekämpfung der Drogenkriminalität:
→ Offene Rauschgiftszenen und Dealer-Treffpunkte dürfen auch in Bremerhaven nicht geduldet werden.
→ Keine Toleranz gegenüber den „weichen Drogen“ Haschisch und Marihuana. Der Schwellenwert für den straffreien Besitz von Cannabis im Land Bremen sind von heute 25 g im öffentlichen Raum und 50 g im eigenen Wohnraum auf maximal 2,5 g zu senken. Zudem ist der Besitz von bis zu drei weiblichen Pflanzen auf null zu senken.
→ Drogenabstinenz als politische Leitlinie: Keine staatliche Abgabe von Heroin an Süchtige. Bestehende Methadonprogramme sind schrittweise zurückzu- fahren und schließlich einzustellen.
- Intensive Zusammenarbeit zwischen dem Bremer Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei, um die organisierte Kriminalität effektiv zu bekämpfen, die im Land Bremen aufgrund der starken Präsenz ethnischer Clans besonders ausgeprägt ist.
- Einsatz der elektronischen Fußfessel als Sanktionsinstrument bei Wirtschaftsstraf- tätern zur Vermeidung von Untersuchungshaft, zur verbesserten Kontrolle in der Bewährungsaufsicht und als Alternative zum Freiheitsentzug bei Geldstrafen. Außerdem ist dieses Instrument auch im Land Bremen zu nutzen, um islamistische Gefährder und rückfallgefährdete Sexualstraftäter zu überwachen.
- Polizeifremde Aufgaben (z.B. Absicherung von Schwertransporten, Verkehrserzie- hung) sind grundsätzlich an private Dienstleister bzw. ehrenamtliche Helfer (z.B. Sicherheitswacht) zu übertragen.
- Die Kosten für das Tätigwerden der Polizei sind auf die Verursacher abzuwälzen. Das gilt z.B. für Polizeieinsätze zur Sicherung kommerzieller Großveranstaltungen oder zur Auflösung verbotener Demonstrationen. Straftätern sind die Kosten der poli- zeilichen Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit in Rechnung zu stellen.
- Einrichtungen für soziale Problemgruppen dürfen nicht in bestimmten Stadtteilen wie
z.B. Leherheide konzentriert werden, um eine unverhältnismäßige Belastung der dortigen Anwohner und eine Störung des öffentlichen Friedens zu vermeiden.