8. Umwelt- und Tierschutz
Der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der Schutz von Flora und Fauna haben für Bündnis Deutschland einen hohen politischen Stellenwert. Die Bewahrung der Umwelt ist eine globale Aufgabe, die in der Praxis auf dezentraler Ebene und damit in den Kommunen beginnen muss.
Wir fordern deshalb:
- Der Grundwasserspiegel in Wulsdorf ist nachhaltig zu senken, um zu verhindern, dass Häuser, Infrastruktur und Naturlandschaft weiter in Mitleidenschaft gezogen werden. Für Schäden, die bislang an privatem Eigentum entstanden sind, haben die Stadt bzw. der Versorger SWB vollumfänglich zu haften.
- Die Mülldeponie Grauer Wall darf weder ausgebaut noch aufgefüllt werden. Ihr Betrieb muss im Einklang mit den umweltgesetzlichen Bestimmungen erfolgen, was von den Behörden streng zu kontrollieren ist. Die Deponie darf nicht Ziel für die Entsorgung überörtlicher Abfälle insbesondere aus dem Auslands sein (kein Mülltourismus).
- Die Tötung von Hunden und Hauskatzen durch Jäger im Rahmen des Jagdschutzes muss verboten werden! Art. 27 Abs. 2 Bremisches Landesjagdgesetz ist deshalb zu streichen.
- Auf Landesebene ist die Position eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten zu schaffen, dem umfassende Kontroll-, Interventions- und Initiativrechte im Interesse des Tierwohls einzuräumen sind.
- Keine Tierversuche im Land Bremen! Wir setzten uns für ein ganzheitliches Verbot von Tierversuchen an der Universität Bremen ein. Statt dessen sind tierversuchsfreie Forschungsverfahren zu fördern.
- Der Transport von Tieren z.B. auf der A 27 sowie das Be- und Entladen auf Schlacht- höfen ist strenger zu kontrollieren, um die Einhaltung der veterinärrechtlichen Bestim- mungen zu gewährleisten und so ein unnötiges Leiden der Schachttiere zu verhindern.
- Mehr Hundeauslaufflächen in Bremerhaven. Die Ausweitung des Leinenzwangs im Stadtgebiet ist vollständig zurückzunehmen.
- Ausreichende finanzielle Unterstützung des Tierheims Bremerhaven durch die Stadt, damit die Einrichtung ihren wachsenden Anforderungen gerecht werden kann.
- Die 2011 im Land Bremen eingeführte Kastrationspflicht für freilaufende Katzen muss konsequent durchgesetzt werden, um eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern und die Zahl verwilderter Hauskatzen zu senken. Wir befürworten die Bereitstellung öffentlicher Mittel, um auch sozial schwachen Tierhaltern die Kastration ihrer Katzen finanziell zu ermöglichen.
- Die Stadttaubenpopulation ist durch das Aufstellen von betreuten Taubenschlägen am Stadtrand tierschutzgerecht zu regulieren. Das Fütterungsverbot für Tauben in der Innenstadt ist streng zu kontrollieren.
- Schärfere Kontrollen von in Bremerhaven gastierenden Zirkus- und Schaustellerbe- trieben um sicherzustellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.