Trinkerszene in der Innenstadt auflösen – Alkoholverbot verhängen 

Antrag

Trinkerszene in der Innenstadt auflösen – Alkoholverbot verhängen 

Im Hanse-Carré an der Bürgermeister-Smidt-Straße befindet sich eine von zwei Methadon-Ausgabestellen in Bremerhaven. Die Einrichtung wird stark frequentiert. Nach dem Empfang der Ersatzdroge finden sich viele der Patienten vor dem Hanse-Carré ein, wo sie in teilweise exzessiver Form Alkohol konsumieren. Diese täglichen Trinkertreffen sind begleitet von starker Lärmbelästigung, verbalen Auseinandersetzungen bis hin zu körperlichen Übergriffen auch auf Dritte, die Verrichtung der Notdurft auf angrenzenden Grundstücken sowie die Vermüllung des öffentlichen Raums.


Ladeninhaber, die im Hanse-Carré oder dessen Umfeld ansässig sind, beklagen sich über Einnahmeausfälle, weil immer mehr Kunden wegbleiben und das Image der Bremerhavener City insgesamt leidet. Zahlreiche Beschwerden von Bürgern, die den Bereich wegen der Alkoholexzesse und der damit verbundenen unhaltbaren Zustände mittlerweile meiden, bestätigen die Kritik der Gewerbetreibenden. So entstehen Angsträume in unserer Stadt.


Durch die Verhältnisse rund um das Hanse-Carré abgeschreckt werden aber nicht nur einheimische Verbraucher, sondern auch Besucher aus dem niedersächsischen Umland und Touristen. Berichte und Bilder über die Situation in unserer Innenstadt, die sich über die sozialen Netzwerke in alle Welt verbreiten, verfestigen den Ruf Bremerhavens als Armenhaus Deutschlands und konterkarieren die Bemühungen der Politik, den Fremdenverkehr als wichtige Einnahmequelle sowohl für die Wirtschaft als auch die öffentliche Hand zu fördern.


Der alte wie neue Magistrat aus SPD, CDU und FDP hat dem Treiben vor dem Hanse-Carré bislang tatenlos zugesehen. Auch die kürzlich erhobene Forderung der FDP-Fraktion nach einer Verlegung der Methadonausgabe scheitert schon an dem langjährigen Mietvertrag der Arztpraxis im Hanse-Carré und die mangelnde Bereitschaft des Arztes, mit seiner Praxis umzuziehen.


Aus Sicht der Fraktion Bündnis Deutschland besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Die berechtigten Sorgen und Interessen von Anwohnern, Geschäftsinhabern und Besuchern der Einkaufsmeile dürfen nicht länger ignoriert werden. Die Stadt muss deshalb die offene Trinkerszene in der Innenstadt bekämpfen und das Verweilen im Umfeld des Hanse-Carrés zum Zweck des Konsums von Alkohol so unattraktiv wie möglich gestalten. Ein probates Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist ein Alkoholkonsumverbot zu festgelegten Tageszeiten, ein Instrument, das immer mehr Kommunen in Deutschland anwenden, um öffentliche Zechgelage und deren negative Begleiterscheinungen zu unterbinden.


Die Fraktion Bündnis Deutschland beantragt daher eine entsprechende Änderung des Ortsgesetzes über die Öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven mit dem Ziel, den Alkoholkonsum im Bereich Hanse-Carré zu unterbinden und die dortige Trinkerszene aufzulösen.


Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb das nachfolgende Ortsgesetz beschließen:

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven

Vom (Datum)

Artikel 1 

Das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven in der Fassung der Be-kanntmachung vom 27. August 2003 (Brem.GBl. 2004, S. 1), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 05. Juli 2012 (Brem. GBl. S. 350) wird wie folgt geändert: 

§ 13 wird um einen Absatz 3 erweitert, der wie folgt lautet: 

(Es ist untersagt,) 

3. alkoholhaltige Getränke außerhalb von konzessionierten Gastronomiebetrieben einschließlich Imbiss- und Café-Angeboten oder Erfrischungsständen im Zeitraum von Mo.-Sa. von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Bereich des Theodor-Heuss-Platzes, der Linzer Straße, der Bürgermeister-Smidt-Straße Nr. 1-44, Am Alten Hafen, Schleswiger Straße, der Kirchstraße und der Mittelstraße zu konsumieren oder alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese innerhalb dieses Bereichs konsumieren zu wollen. 

Artikel 2 

Dieses Ortsgesetz tritt am 01.11.2023 in Kraft. 

Weitere Begründungen erfolgen mündlich. 

Bremerhaven, den 02.03.2023

Jan Timke,
Julia Tiedemann
Fraktion Bündnis Deutschland

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