Antrag an den Magistrat gemäß § 36 GO StVV
Vertrag einhalten – „Koggenbräu“ retten
Ende 2022 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen das „Koggenbräu“ in einem Wettbewerbs- und Bieterverfahren einem Investor zugänglich zu machen. Als eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Bewerber war die Erarbeitung eines Konzept zum Erhalt des 60 Jahre alten Gebäudes in Zusammenarbeit mit einer Gestaltungswerkstatt, die ebenfalls unter der Prämisse das „Koggenbräu“ zu sanieren und zu umbauen arbeitete.
Der Ziel des Erhalts des „Koggenbräus“ wurde auch an anderen Stellen seit 2022 betont und der Abriss dieses als erhaltenswert eingestuften Gebäudes, bei allen Sitzungen und Gesprächen der Beteiligten bis März 2024 kategorisch ausgeschlossen.
Mit Berichterstattung vom 30. April 2024 wurde jedoch bekannt, dass das Bestandsgebäude in einem schlechteren Zustand als ursprünglich angenommen und die Traglast für die geplante Nutzung nicht machbar sei. Der Abriss sei daher unumgänglich.
Die von der BD-Fraktion eingeforderte Akteneinsicht gibt jedoch keinerlei Erkenntnisse für diese vorgebliche Notwendigkeit her. Ganz im Gegenteil entspricht der beim Verkauf kommunizierte Zustand offenbar dem Ist-Zustand, mit den üblichen einzukalkulierenden Risiken, beim Kauf von Altgebäuden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Das der Magistrat den Investor anhält sich an die ursprünglichen Rahmenbedingungen aus dem Wettbewerbsverfahren und dem Kaufvertrag zu halten und damit das Bestandgebäude „Koggenbräu“ zu erhalten.
- Sollte dies beim Investor auf Widerstand treffen, hat der Magistrat den Kontakt zu den unterlegenen Bewerbern zu suchen, die damals eingereichten Konzepte neu zu bewerten und einen anderen Investor zu finden.
- Sollte dieses Verfahren zu keinem Ergebnis kommen ist der derzeitige Investor zur Einhaltung seines Vertrages anzuhalten.
Bremerhaven, den 30.05.2024
Julia Tiedemann
Fraktionsvorsitzende
Bündnis Deutschland