Anfrage an den Magistrat gemäß § 38 GO StVV
Wann ist die Hundefreilauffläche in der Lindenallee nutzbar
Für Hund und Halter sind Hundewiesen eine Bereicherung und sollten demnach der Öffentlichkeit auch zur Verfügung stehen. Seit Eröffnung der Freilauffläche in der Lindenallee ist diese immer wieder gesperrt und damit nicht nutzbar. Diverse Begründungen sind den Anwohnern auf Nachfrage von der Verwaltung und durch ein Magistratsmitglied genannt worden.
Daher fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Wochen seit Eröffnung der Hundewiese im Oktober 2023 ist diese gesperrt gewesen?
- Welche Gründe lagen und liegen vor, die eine Nutzung der Hundehalter ausschließt und wann werden diese behoben sein?
- Gedenkt der Magistrat eine Ausweich- oder gar Ersatzfläche zur Verfügung zu stellen, solange die Wiese für Hunde und ihre Halter nicht nutzbar ist und wenn ja, wann und wo wird diese freigegeben?
Bremerhaven, den 02.10.2024
Julia Tiedemann